buehnenbild_recht_und_personal_andre_zelck.jpg Foto: Andre Zelck / DRK

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Heidenheim e.V.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich oder über die Online-Plattform (www.drk-heidenheim.de) des 
DRK-Kreisverband Heidenheim e.V., Schloßhaustraße 98, 89522 Heidenheim – im Folgenden Anbieter genannt – und Verbrauchern (im Sinne des §13 BGB) oder Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB) – im Folgenden Teilnehmer – abgeschlossen werden. 

(2) Über die Online-Plattform des Anbieters sind die angebotenen Kurse online buchbar. 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit dem Anbieter ist, dass der Teilnehmer volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt.
(2) Das Kursangebot des Anbieters ist unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung des Anbieters (Telefax und E-Mail sind ausreichend) zu Stande. Die Anmeldebestätigung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat der Teilnehmer umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend dem Anbieter mitzuteilen. 

(3) Durch die Anmeldung nimmt der Teilnehmer das Kursangebot verbindlich an. Sollte ein Kursplatz frei sein, kommt zum Zeitpunkt der Anmeldung der Vertrag zustande. 

(4) Hat der Teilnehmer eine E- Mail Adresse angeben, erhält er nach erfolgter Kursanmeldung eine Anmeldebestätigung an die von ihm angegebene Mailadresse. Die Anmeldebestätigung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat er umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend dem Anbieter mitzuteilen. 

§ 3 Registrierung 

(1) Der Teilnehmer ist bei der Registrierung auf der Online-Plattform des Anbieters verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte der Wahrheitspflicht nicht nachkommen werden, kann der Nutzungs-Account gesperrt werden. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail Konto erreichbar ist und die Bestätigungsmail zugehen kann. 

(2) Sofern sich beim Teilnehmer Daten ändern, insbesondere Anschrift, Mailadresse oder Kontaktnummer, so ist dieser verpflichtet, diese dem Anbieter mitzuteilen, sofern die Abwicklung des Kurses von der Änderung betroffen ist. Insbesondere fallen hierunter Kontaktadressen, welche für die Zusendung der Kursbestätigung und die Erstellung der Teilnehmerunterlagen relevant sind. 

§ 4 Leistungen 

(1) Umfang und Art der konkreten Leistung richten sich  nach der jeweiligen Kursbeschreibung, welche auf der Homepage des Anbieters dem jeweiligen Kurs zugeordnet ist. Das aktuelle Kursverzeichnis ist unter www.drk-heidenheim.de abrufbar. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind unverbindlich. 
(2) Der konkrete Ablauf des Kurses bzw. konkrete Inhalte können vom Anbieter aufgrund Neuerungen oder Veränderungen am Tag des Kurses abgeändert werden, solange der Kurs die für die Qualifikation notwendigen Inhalte vermittelt. 

§ 5 Abmeldung Privatkunden

(1) Ein Privatkunde bzw. Verbraucher im Sinne des §13 BGB kann sich in der Frist von drei Arbeitstagen vor Beginn des jeweiligen Kurses abmelden. 

(2) Meldet sich der Teilnehmer innerhalb dieser Frist ab, so fällt die Kursgebühr für ihn nicht an. 

(3) Wird diese Frist versäumt, so hat der Teilnehmer die jeweilige Kursgebühr voll zu erstatten, solange sein Platz nicht an einen Dritten vergeben wird. Rückt ein Dritter auf, so entfällt für ihn die Zahlungsverpflichtung. 

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet für einen Ersatz nach §5 (3) zu sorgen. 

§ 6 Firmenkunden 

(1) Hat ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB seine Mitarbeiter für einen Kurs angemeldet, so muss er die Kursgebühr auch tragen, wenn diese an dem Kurs nicht teilnehmen. 

(2) Die Kursgebühr entfällt, wenn der Unternehmer die jeweiligen Mitarbeiter in einer Frist von drei Tagen vor Kursbeginn abmeldet. 

(3) Bucht ein Unternehmen einen eigenen Kurs für seine Mitarbeiter und wird hierfür eigens ein Ausbilder vom Anbieter abgestellt, so erhält das Unternehmen eine gesonderte Vereinbarung. 

(4) Bucht ein Unternehmen einen eigenen Kurs, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Personen. Bleiben am Tag des Kurses angemeldete Teilnehmer fern, so hat das Unternehmen für die fehlenden Teilnehmer die Kursgebühr zu entrichten. 

(5) Das buchende Unternehmen verpflichtet sich bei firmeninternen Kursen, die Vorgaben der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Größe und Ausstattung des jeweiligen Kursraumes zu erfüllen. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft verlangen einen Kursraum mit einer Mindestgröße von 50 qm und Tageslicht – keine Kantine. Nähere Hinweise sind unter den Grundsätzen gemäß BGG 948 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) nachzulesen (www.dguv.de). Für die Inhalte dieser Seite übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
 

(6) Den Teilnehmern eines Unternehmens werden die Teilnahmebescheinigungen für den Kurs ausgehändigt, wenn die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Liste für die Kursabrechnung mit der Berufsgenossenschaft dem Anbieter vorliegt. Ansonsten erfolgt eine Zusendung der Bescheinigungen an das beauftragende Unternehmen nach Erfassung der Teilnehmerdaten durch den Anbieter. 

(7) Die Liste zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft muss spätestens 7 Werktage nach Ende des Kurses dem Anbieter vorliegen. Ansonsten muss das Unternehmen dem Anbieter die Kursgebühr erstatten und im Folgenden die Kosten selbst mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. 

§ 7 Zahlungen

(1) Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse direkt beim Lehrgang in bar zu bezahlen. 

(2) Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren / Kurskosten sofort nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten des 
DRK-Kreisverbandes Heidenheim e.V. zu bezahlen. 

(3) Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Kunden bzw. Rechnungsnummer verbucht werden. Die Kursgebühr ist sofort fällig, solange nichts anderes vereinbart ist. 

§ 8 Haftung 

(1) Die Seite des Anbieters kann Verlinkungen enthalten. Für sämtliche externe Verlinkungen oder deren Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich. 

§ 9 Datenschutz

(1) Mit der Registrierung beim Anbieter stimmt der Teilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. 

(2) Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. 
(3) Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken. 

§ 10 Urheberrechtsschutz

(1) Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Anbieters nicht verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers. Im Verkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand, soweit zulässig Heidenheim. Es gilt deutsches Recht. 

(2) Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand: 01.07.2016