Pflegeeinrichtungen und mobile Dienste bekommen lediglich ein Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten übernommen. Hierbei bezahlt die Berufsgenossenschaft aber nur 10% der Mitarbeiter einer Einrichtung.
Somit fallen die anderen 90% der Mitarbeiter in die jährliche Erste Hilfe Fortbildung um die Forderung des MDK zu entsprechen. In vier Unterrichtsstunden á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.
Der Teilnehmer kann nach diesem Lehrgang:
Dieses Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmer) bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 a SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.
Gebühr: 30 Euro pro Teilnehmer
Voraussetzung: Erste Hilfe Grundkurs