(1) Der Kreisverband bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen sowie deren Mitglieder verbindlich.
(1) Der Kreisverband stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) insbesondere folgende Aufgaben:
(1) Der Kreisverband führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Baden-Württemberg e. V., den Namen "Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Heidenheim e. V.". Er hat seinen Sitz in Heidenheim und ist im Vereinsregister eingetragen. Die Satzungen des Bundes- und des Landesverbandes sind für den Kreisverband und seine Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.
(1) Die Aufgaben des Kreisverbandes werden unter Wahrung der Gleichachtung von Mann und Frau sowie ihrer Gleichberechtigung bei der Wahrnehmung von Ämtern von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern erfüllt. Nach dem Selbstverständnis des Deutschen Roten Kreuzes kommt der ehrenamtlichen Tätigkeit besondere Bedeutung zu; sie ist auf allen Ebenen zu fördern. Ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit ergänzen sich und dienen im Einklang mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes der Verwirklichung des einheitlichen Auftrages. Der Kreisverband sorgt für die Aus-, Weiter- und Fortbildung der ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen.