Überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Angebot rund um den Hausnotruf
Bei vorhandenem Pflegegrad (ab Pflegegrad I) kann ein Antrag auf Zahlung des Grundpaketes durch die Pflegeversicherung oder das Sozialamt gestellt werden. Wenn Sie sich für das Komplettpaket entscheiden, wird die Übernahme der Pflegekasse auf die Gebühren angerechnet. Sie müssen dann lediglich die Differenz bezahlen. Wir sind Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich. Unsere Mobil/Hausnotrufgeräte sind als Hilfsmittel von den Pflegekassen anerkannt.