Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe!
Wir bitten Sie folgende Information vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter dem hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkt bald bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit der Kenntnisnahme und Umsetzung dieser Information tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit in unseren Rotkreuzkursen Erste Hilfe bei.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Deutsches Rotes Kreuz
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d. h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen in 9 Unterrichtseinheiten die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen
Unser Kursangebot richtet sich an
Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/Ihrer Einrichtung durch.
Hinweis:
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Gebühr:
Die Gebühr für diesen Kurs beträgt 50,00 Euro pro Teilnehmer.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft oder den Unfallversicherungsträger
In der Regel findet die Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallversicherungsträger statt. Hierfür bringen Sie bitte das hier hinterlegte Formular ausgefüllt zum Lehrgang mit. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir pro zuständiger Berufsgenossenschaft ein extra Formular benötigen. Vielen Dank.
Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg benötigen einen spezifischen Gutschein, der zu Kursbeginn vorzulegen ist.
So buchen Sie Ihre Lehrgänge bei uns:
Zum 01.11.2017 änderte die BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege ihr Abrechnungsverfahren für betriebliche Ersthelfer. Sollte Ihr Unternehmen dort versichert sein, beantragen Sie bitte bei der BGW eine Kostenzusage.
Unter folgendem Link, können Sie das Kostenübernahmeformular erstellen: