Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2


Auf Grundlage der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ist es notwendig, Menschen in betreffenden Einrichtungen ausreichend für die korrekte Anwendung des PoC-Testverfahrens zu qualifizieren. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Bevölkerung. Ein sichere und korrekter durchgeführter Antigen-Schnelltest trägt zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus bei.
Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte, wie der Antigen-Schnelltest, nur von Personen betrieben oder angewendet werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese Befähigung erschließt sich aus grundlegenden medizinischen Kenntnissen (bspw. als betrieblicher Ersthelfer) und durch Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung des Medizinproduktes.
Inhalte
Die Einweisung vermittelt theoretische Kenntnisse und die praktische Handhabung der Schnelltests.
Gebühr: 48 Euro pro Teilnehmer
Voraussetzung: keine