Unser Anspruch an hohe Qualität offenbart sich sowohl bei der sorgfältigen Auswahl der Lebensmittel als auch bei der Erhaltung wichtiger Nährstoffe während des Kochens. Fettreduzierte Lebensmittel, Vollkorn- und Kartoffelprodukte sowie Gemüse und Salate der Saison werden vorzugsweise verwendet.
Grundsätzlich bieten wir folgende Ernährungsformen an:
- Altersgerechte Vollkost: Fettarme Kost, die vor allem hochwertiges Eiweiß, Mineralstoffe und Vitamine enthält.
- Leichte Schonkost: Fettreduzierte Nahrung, die aus leicht verdaulichen Lebensmitteln besteht und insbesondere hochwertiges Eiweiß, Mineralien und Vitamine beinhaltet. Sie ist geeignet bei Magen-Darm-Verstimmungen, nach operativen Eingriffen an den Verdauungsorganen oder bei chronischen Erkrankungen des Magens.
- Diabetesdiät: Fettarme Speisen, die ausreichend hochwertiges Eiweiß, Mineralien, Vitamine und einen hohen Gehalt an Ballaststoffen aufweisen. Speziell bei einer Störung der Kohlenhydratverwertung empfiehlt sich die Diabetesdiät. Falls bei der Diabetesdiät Broteinheiten verordnet sind, werden die Mahlzeiten entsprechend portioniert.
- Vegetarische Kost: Fettarme Kost, die abwechslungsreiche fleischlose Speisen beinhaltet und ausreichend hochwertiges Eiweiß, Mineralstoffe und Vitamine aufweist.
Preise
| bis 10 Essen/Monat | 5,50 Euro/Essen |
| bis 20 Essen/Monat | 5,30 Euro/Essen |
| bis 30 Essen/Monat | 5,10 Euro/Essen |
| Abendmenü | 3,90 Euro |
Dazu kommen die Kosten für die Zufuhr. Diese betragen pro Haushalt:
1,40 Euro
- im Stadtgebiet Herbrechtingen mit den Teilorten Bolheim, Anhausen und Eselsburg
- im Stadtgebiet Heidenheim mit den Teilorten Schnaitheim und Mergelstetten
- im Stadtgebiet Giengen mit Hürben
- Steinheim direkt
1,90 Euro
- in Hohenmemmingen, Hermaringen, Burgberg, Bergenweiler, Brenz und Sontheim
- in Dettingen, Heuchlingen, Heldenfingen und Gerstetten
- in Bissingen und Hausen
- in Söhnstetten
- in Aufhausen und Oggenhausen
Künftig können wir, sofern Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die Kosten für die Zufuhr der Mahlzeiten im Rahmen des Sachleistungsprinzips direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme für diese Leistung stellen. Die Kasse wird uns dann über die Abrechnungsmöglichkeit für die Zufuhr der Mahlzeiten informieren.
Sofern Sie zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten, können Sie die Kostenerstattung für die Zufuhr direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In diesem Fall müssen Sie unsere Rechnung, die Sie zuvor an uns bezahlt haben, bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Anneliese Spänle
Tel. 07324 9619-13 oder 07324 9619-15
E-Mail a.spaenle@drk-heidenheim.de





